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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag X-Hotel 


Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des X- Hotel

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des X-Hotels. 

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung 


Der Vertrag kommt zustande, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Dem X-Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 


Vertragspartner sind das X- Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem X-Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 


Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. 

Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

1. Das X-Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des X-Hotels zu zahlen. 

Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des X-Hotels an Dritte. 

3. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. 


4. Die Preise können vom X-Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Personen im  Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. 


Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. IV. Rücktritt des Kunden (z.B. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem X-Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

2. Die gebuchten Hotelzimmer werden auf jeden Fall freigehalten. Eine kostenfreie Stornierung von Einzelbuchungen (bis zu 2 Zimmer) ist bis 1 Tag vor Anreise möglich. 

Bei Stornierung nach diesem Zeitraum oder Nichtanreise und keiner Möglichkeit zur Weitervermietung, werden 80% des vereinbarten Zimmerpreises  in Rechnung gestellt. 

3. Bei Stornierung eines Arrangements berechnen wir ab 2 Tage vor Anreise 80 % der gebuchten Leistungen und bei vorzeitiger Abreise 100 %. 

bis 30 Tage vor Ankunft kostenfrei 

29 Tage bis 25 Tage vor Ankunft 30% der gebuchten Leistung 

24 Tage bis 20 Tage vor Ankunft 40% der gebuchten Leistung 

19 Tage bis 8 Tage vor Ankunft 60% der gebuchten Leistung ab 

7 Tage vor Ankunft 80% der gebuchten Leistung V. Rücktritt des Hotels 

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

• Zimmer unter irreführender o. falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person d. Kunden o. des Zwecks, gebucht werden; 

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.


4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. 

Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 60% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. 

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

VII. Haftung des Hotels 

1. Das X-Hotel ug haftet mit der Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzl. Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung o. Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz  auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Emsdetten. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – Emsdetten 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.